Was Sie über den Energieausweis wissen sollten
Der Energieausweis gibt Informationen über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes.
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) verlangt, dass der Verkäufer/Vermieter den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen muss. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann zusätzlich unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden (Kopie genügt).
Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Aber keine Regel ohne Ausnahmen: Baudenkmäler sind z.B. von der Pflicht ausgenommen*.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Man unterscheidet zwischen zwei Ausweisvarianten, dem Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis. Beide Ausweise haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Der Verbrauchsausweis:
Hier werden die Energiewerte der letzten Jahre zugrunde gelegt. Der Wert hängt stark vom Verhalten der Bewohner ab. Wurde die Immobilie z.B. von einer 4-köpfigen Familie bewohnt, waren die Verbrauchswerte, und somit der ausgewiesene Energiewert, sehr wahrscheinlich deutlich höher, als es bei einem alleinstehenden Wochenendheimfahrer der Fall gewesen wäre.
Der Bedarfsausweis:
Hier wird der Energiebedarf eines Hauses unabhängig vom Nutzerverhalten berechnet.
Ein Energieberater bewertet detailliert den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Hier fließen z.B. die Qualität der Fenster und Wände mit ein oder beispielsweise auch eine vorhandene Solaranlage.
Ihre persönliche Energieausweis-Checkliste
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* Details zu Ausnahmen und Sonderregelungen erfahren Sie von Ihrem Energieberater.